Definition
In der Gastronomie gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen zum Mitnehmen und der reguläre Satz von 19 % für den Vor-Ort-Verzehr.
Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen
Die korrekte Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes ist für Gastronomen essenziell. Getränke unterliegen immer 19 %, Speisen variieren je nach Verzehrort. Moderne Kassensysteme berechnen die MwSt automatisch basierend auf der Bestellart (Lieferung, Abholung, Vor-Ort).