LMIV

Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) verpflichtet Gastronomen, Allergene und Zusatzstoffe in ihren Speisen für Kunden sichtbar zu kennzeichnen.

Definition

Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) verpflichtet Gastronomen, Allergene und Zusatzstoffe in ihren Speisen für Kunden sichtbar zu kennzeichnen.

Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen

Die EU-Verordnung 1169/2011 schreibt die Deklaration von 14 Hauptallergenen vor — sowohl auf der Speisekarte als auch bei mündlicher Beratung. Digitale Speisekarten in Bestellsystemen können Allergene automatisch anzeigen und erleichtern die Einhaltung.

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