DSFinV-K-Export

Kassennachschau? Ein Tipp. Archiv raus.

Monat oder Jahr wählen, herunterladen, übergeben. Du bekommst dein komplettes Kassenarchiv nach DSFinV-K 2.4, so wie das Finanzamt es haben will. Jeder Bon, jede Position, jede Bewegung der Lade. Der Prüfer liest es in sein Programm ein. Du gehst zurück an die Arbeit.

  • Nach DSFinV-K 2.4
  • Link 15 Minuten gültig, nichts gespeichert
  • Nur der Inhaber lädt herunter
GastroSystem: DSFinV-K-Export

Ehrlich jetzt

Warum ist eine Prüfung bei dir eine Woche Arbeit?

Der Prüfer will eine Datei. Gib sie ihm.

  • So machen es die anderen: Kassenhersteller anrufen, Export anfragen, wartenSo machst du es mit uns: Selbst herunterladen. Sofort.
  • So machen es die anderen: Tage ohne Abschluss fehlen still im ArchivSo machst du es mit uns: Der Export nennt sie. Du holst sie nach.
  • So machen es die anderen: Steuer neu ausgerechnet, Cent-DifferenzenSo machst du es mit uns: Steuer direkt vom Beleg.
  • So machen es die anderen: Kassenarchiv liegt ewig irgendwo im InternetSo machst du es mit uns: Erst beim Herunterladen erstellt. Link nach 15 Minuten weg.
  • So machen es die anderen: Jeder im Team kann alle Steuerdaten ziehenSo machst du es mit uns: Nur der Inhaber.

So läuft der Export

Vom Prüfer an der Tür zur fertigen Datei.

  1. Zeitraum

    Monat oder Jahr. Ein Tipp.

    Wähl den Monat oder das Wirtschaftsjahr, das der Prüfer sehen will. Bis zu 366 Tage auf einmal, ein ganzes Wirtschaftsjahr also auch.

    GastroSystem: Monat oder Jahr. Ein Tipp.
    • Monat oder Jahr
    • Archiv herunterladen
  2. Vorab-Check

    Erst prüfen, dann laden.

    Vor dem Download sagt dir der Export, wie viele Kassenabschlüsse und Bons drin sind. Und an welchen Tagen der Abschluss fehlt. Die holst du mit einem Tipp nach, statt dass sie still im Archiv fehlen.

    GastroSystem: Erst prüfen, dann laden.
    • Fehlenden Abschluss nachholen
    • Kassensturz vorher
  3. Lade

    Auch die Kassenlade steht drin.

    Einlage und Entnahme stehen drin, eine Differenz beim Kassensturz genau einmal. So, wie es das Bundeszentralamt für Steuern in seinen Beispielen vorgibt. Ein Kassensturz, der aufgeht, taucht nicht auf. Es gibt ja nichts zu buchen.

    GastroSystem: Auch die Kassenlade steht drin.
    • Einlage und Entnahme drin
    • Soll gegen Ist
  4. Steuer

    Die Steuer kommt vom Beleg.

    Es zählt, was der Gast bezahlt hat. Liefergebühr und Rabatt werden anteilig auf die Steuersätze verteilt. Was beim Abschluss noch nicht bezahlt war, steht als offen drin. Und derselbe Monat sieht bei jedem neuen Export gleich aus.

    GastroSystem: Die Steuer kommt vom Beleg.
    • Bezahlt oder offen zum Abschluss
    • Zahlart je Beleg

Das Archiv

Alle Abschlüsse rein. Ein Archiv raus.

Die DSFinV-K hängt jeden Bon an einen Kassenabschluss. Darum zählt der Abschluss, nicht der Kalender. Fehlt einer, sagt es dir der Export, bevor er packt. Dann wird das Archiv erst beim Herunterladen erstellt und über einen Link geschickt, der nach 15 Minuten verfällt. Gespeichert wird es nirgends.

  • Alles drin, was der Prüfer braucht
  • Fehlende Abschlüsse vorher gemeldet
  • Link gilt 15 Minuten
  • Dein Kassenarchiv liegt nirgends herum

Keine Versprechen

Fakten statt Prospekt.

  • 2.4

    Aktuelle Fassung

    Erstellt nach DSFinV-K 2.4, der Fassung, die das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht.

  • 20

    Tabellen für den Prüfer

    Alles in einem Archiv, sortiert so, wie das Prüfprogramm es erwartet. Aufbereiten musst du nichts.

  • 15 Min.

    gilt der Link

    Erst beim Herunterladen erstellt und danach nirgends gespeichert. Dein Kassenarchiv liegt nicht herum.

  • 366

    Tage auf einmal

    Ein ganzes Wirtschaftsjahr in einem Archiv. Für die Nachschau reicht meist ein Monat.

Häufige Fragen zum DSFinV-K-Export

Was ist die DSFinV-K überhaupt?

Die DSFinV-K ist die Vorgabe des Finanzamts, wie Kassendaten bei einer Prüfung aussehen müssen. Weil jede Kasse ihre Daten gleich abliefert, liest der Prüfer jede Kasse mit demselben Programm. Wir halten uns an die Fassung 2.4.

Welchen Zeitraum kann ich exportieren?

Einen Monat oder ein ganzes Wirtschaftsjahr, bis zu 366 Tage auf einmal. Für eine Kassennachschau reicht meist ein Monat.

Welche Tage sind im Export enthalten?

Alle Tage im Zeitraum, an denen du die Kasse abgeschlossen hast. Die DSFinV-K hängt jeden Bon an einen Kassenabschluss. Ein Tag ohne Z-Bericht hat keinen und kann deshalb nicht ins Archiv. Der Export sagt dir vor dem Download, welche Tage das sind, und du holst den Abschluss direkt von dort aus nach.

Sind Einlagen und Entnahmen enthalten?

Ja. Was in die Lade reinkommt oder rausgeht, zählt fürs Finanzamt wie ein Verkauf. Einlage und Entnahme stehen im Archiv, ein Kassensturz mit Abweichung als Unterschied zwischen Soll und Ist. Ein Kassensturz, der aufgeht, taucht nicht auf. Es gibt ja nichts zu buchen.

Ändert sich das Archiv, wenn eine Zahlung später eingeht?

Nein. Ob ein Bon bezahlt ist, zählt so, wie es beim Kassenabschluss war. War er da noch offen, steht er als offen im Archiv und bleibt es, auch wenn das Geld zwei Tage später kommt. Sonst sähe derselbe Monat bei jedem Export anders aus.

Wie übergebe ich die Datei an den Prüfer?

Als eine einzige gepackte Datei, zum Beispiel auf einem USB-Stick oder so, wie du es mit dem Prüfer ausmachst. Drin ist alles so sortiert, wie sein Prüfprogramm es erwartet. Aufbereiten musst du nichts.

Wo wird das Archiv gespeichert?

Nirgends. Es wird erst beim Download gebaut und direkt an dich geschickt. Der Downloadlink gilt 15 Minuten, danach ist er weg. Deine kompletten Steuerdaten liegen nicht auf irgendeinem Server herum.

Ist der DSFinV-K-Export dasselbe wie der DATEV-Export?

Nein. Die DSFinV-K ist dein komplettes Kassenarchiv für das Finanzamt, mit jedem Bon und jeder Position. Der DATEV-Export fasst jeden Kassenabschluss zusammen und geht an deinen Steuerberater. Für die Kassennachschau brauchst du die DSFinV-K.

Wer darf den Export erstellen?

Erst mal nur der Inhaber. Hier verlassen die kompletten Steuerdaten deines Betriebs das Haus, nicht bloß eine Umsatzübersicht. Darum ist dieses Recht von den übrigen Auswertungen getrennt.

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