Definition
In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2026 der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen — im Lokal, zum Mitnehmen und bei Lieferung gleichermaßen. Getränke bleiben beim regulären Satz von 19 %.
Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen
Die korrekte Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes ist für Gastronomen essenziell. Speisen sind seit 2026 dauerhaft mit 7 % besteuert, unabhängig vom Verzehrort; Getränke unterliegen 19 %. Milch, Milchmischgetränke ab 75 % Kuhmilch und Leitungswasser sind die einzige Ausnahme — 7 % außer Haus, 19 % im Lokal serviert. Moderne Kassensysteme leiten den Satz automatisch aus der Steuerkategorie des Artikels ab.