MwSt-Sätze Gastronomie

In der Gastronomie gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen zum Mitnehmen und der reguläre Satz von 19 % für den Vor-Ort-Verzehr.

Definition

In der Gastronomie gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen zum Mitnehmen und der reguläre Satz von 19 % für den Vor-Ort-Verzehr.

Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen

Die korrekte Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes ist für Gastronomen essenziell. Getränke unterliegen immer 19 %, Speisen variieren je nach Verzehrort. Moderne Kassensysteme berechnen die MwSt automatisch basierend auf der Bestellart (Lieferung, Abholung, Vor-Ort).

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