§146a AO

§146a der Abgabenordnung verpflichtet seit 2020 alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zur Nutzung einer zertifizierten TSE und zur Ausgabe von Belegen.

Definition

§146a der Abgabenordnung verpflichtet seit 2020 alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zur Nutzung einer zertifizierten TSE und zur Ausgabe von Belegen.

Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen

Die Vorschrift ist die gesetzliche Grundlage für die Kassensicherungsverordnung. Sie regelt die Belegausgabepflicht (Bon-Pflicht), die TSE-Pflicht und die Meldepflicht des Kassensystems beim Finanzamt. Ausnahmen von der Bon-Pflicht können beantragt werden.

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