Definition
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt seit 2020 vor, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.
Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen
Die KassenSichV ist Teil der steuerrechtlichen Anforderungen an Kassensysteme. Jede Transaktion muss manipulationssicher protokolliert und für Betriebsprüfungen digital vorgehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.