KassenSichV

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt seit 2020 vor, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.

Definition

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt seit 2020 vor, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.

Hintergrund & Bedeutung für Gastronomen

Die KassenSichV ist Teil der steuerrechtlichen Anforderungen an Kassensysteme. Jede Transaktion muss manipulationssicher protokolliert und für Betriebsprüfungen digital vorgehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

← Zurück zum Glossar

Bereit für dein eigenes System?

Starte jetzt kostenlos und überzeuge dich selbst — 0 % Provision, volle Kontrolle.