Definitie
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt seit 2020 vor, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.
Achtergrond en betekenis voor horeca-uitbaters
Die KassenSichV ist Teil der steuerrechtlichen Anforderungen an Kassensysteme. Jede Transaktion muss manipulationssicher protokolliert und für Betriebsprüfungen digital vorgehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.