Ratgeber

TSE-Pflicht in der Gastronomie

Seit 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein. Was bedeutet das für dein Restaurant — und was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Was ist die TSE?

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das seit dem 01.01.2020 nach §146a der Abgabenordnung (AO) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend ist. Die TSE signiert jeden Geschäftsvorfall kryptografisch und speichert ihn manipulationssicher. Ziel ist die Verhinderung von Kassenbetrug und Steuerhinterziehung.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keinen Rechtsrat dar. Bei konkreten Fragen konsultiere bitte deinen Steuerberater oder einen Fachanwalt.

Quellen: §146a AO — Ordnungsvorschrift für Kassensysteme, BSI — Technische Richtlinie TR-03153

Das musst du als Gastronom wissen

Diese Anforderungen gelten für alle Betriebe mit elektronischen Kassensystemen:

  1. Zertifizierte TSE einsetzen

    Dein Kassensystem muss mit einer vom BSI zertifizierten TSE ausgestattet sein — als Hardware-Modul (USB/SD) oder Cloud-TSE.

  2. Jeden Vorgang signieren

    Jeder Geschäftsvorfall — Verkauf, Storno, Retoure — wird von der TSE kryptografisch signiert und mit einem eindeutigen Zähler versehen.

  3. Belegausgabepflicht beachten

    Seit 01.01.2020 muss für jeden Geschäftsvorfall ein Beleg erstellt werden — digital oder auf Papier (§146a Abs. 2 AO).

  4. Meldepflicht beim Finanzamt

    Die An- und Abmeldung des Kassensystems beim zuständigen Finanzamt ist Pflicht. Das soll künftig über die DSFinV-K erfolgen.

  5. Daten 10 Jahre aufbewahren

    Alle TSE-Daten, Belege und Protokolle müssen 10 Jahre lang unveränderbar aufbewahrt werden.

Strafen bei Verstößen gegen die TSE-Pflicht

Die Finanzbehörden verschärfen die Kontrollen — besonders in der Gastronomie:

€ 25.000

Bußgeld pro Verstoß

Fehlende oder manipulierte TSE kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro pro Einzelfall geahndet werden (§379 Abs. 1 AO).

Zuschätzung

Umsatzschätzung

Ohne ordnungsgemäße TSE kann das Finanzamt den Umsatz schätzen — oft erheblich über den tatsächlichen Einnahmen.

Kassennachschau

Unangekündigte Prüfung

Die Finanzbehörden können jederzeit ohne Vorankündigung die TSE und deine Kassendaten prüfen (§146b AO).

TSE-konform mit GastroSystem

GastroSystem bietet dir ein Kassensystem, das alle TSE-Anforderungen automatisch erfüllt:

Zertifizierte Cloud-TSE

Unsere integrierte Cloud-TSE ist BSI-zertifiziert — kein zusätzliches Hardware-Modul nötig.

Automatische Signierung

Jeder Beleg wird automatisch signiert. Du musst dich um nichts kümmern.

DSFinV-K-Export

Exportiere alle Kassendaten im gesetzlich vorgeschriebenen DSFinV-K-Format für die Betriebsprüfung.

10 Jahre Archivierung

Alle Transaktionen werden revisionssicher und GoBD-konform 10 Jahre lang aufbewahrt.

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen zur TSE-Pflicht

Brauche ich eine TSE, wenn ich eine offene Ladenkasse nutze?

Nein. Die TSE-Pflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme. Offene Ladenkassen sind nicht betroffen, unterliegen aber strengen Anforderungen an die manuelle Kassenführung.

Was ist der Unterschied zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE?

Eine Hardware-TSE ist ein physisches Modul (USB-Stick oder SD-Karte), das in die Kasse eingebaut wird. Eine Cloud-TSE signiert die Daten über eine zertifizierte Online-Verbindung. Beide sind BSI-zertifiziert und gleichwertig anerkannt.

Welche Fristen gelten 2026?

Die TSE-Pflicht gilt bereits seit 2020. Seit 2026 verschärfen die Finanzbehörden die Kontrollen und führen verstärkt unangekündigte Kassennachschauen durch.

Was kostet eine TSE?

Bei GastroSystem ist die Cloud-TSE im monatlichen Festpreis enthalten — keine zusätzlichen Kosten.

Ist GastroSystem TSE-konform?

Ja. GastroSystem erfüllt alle Anforderungen der KassenSichV und §146a AO, einschließlich BSI-zertifizierter TSE, Belegausgabepflicht und DSFinV-K-Export.

TSE-konform vom ersten Tag an

Mit GastroSystem erfüllst du alle gesetzlichen Anforderungen — ohne Aufwand. Kein Rechtsrat — bei Zweifeln Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.

Demo anfragen