KassenSichV — Die Kassensicherungsverordnung erklärt
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) konkretisiert die Anforderungen an elektronische Kassensysteme. Was bedeutet sie für die Gastronomie?
Was ist die KassenSichV?
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Sie konkretisiert §146a der Abgabenordnung und regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme — insbesondere die TSE-Pflicht, die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht beim Finanzamt.
Die KassenSichV steht in engem Zusammenhang mit der TSE-Pflicht und den GoBD-Anforderungen.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keinen Rechtsrat dar. Bei konkreten Fragen konsultiere bitte deinen Steuerberater oder einen Fachanwalt.
Quellen: KassenSichV — Volltext, §146a AO — Ordnungsvorschrift
Die 5 Kernpflichten der KassenSichV
Diese Pflichten ergeben sich aus der Kassensicherungsverordnung:
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TSE-Pflicht
Jedes elektronische Kassensystem muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
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Belegausgabepflicht
Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt werden — auf Papier oder digital. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
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Einheitliche digitale Schnittstelle
Kassendaten müssen im einheitlichen Format DSFinV-K exportierbar sein — für Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
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Meldepflicht
Elektronische Kassensysteme müssen beim zuständigen Finanzamt an- und abgemeldet werden.
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Protokollierungspflicht
Alle Vorgänge müssen lückenlos protokolliert werden — einschließlich Stornierungen, Trainingsbuchungen und Systemausfälle.
Konsequenzen bei KassenSichV-Verstößen
Die Nicht-Einhaltung der KassenSichV kann erhebliche Folgen haben:
Bußgeld
Verstöße gegen die KassenSichV können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Hinzuschätzung
Bei fehlender oder mangelhafter TSE kann das Finanzamt den Umsatz schätzen — regelmäßig zu Ungunsten des Betriebs.
Kassennachschau
Das Finanzamt kann ohne Vorankündigung eine Kassennachschau durchführen und alle Daten sofort prüfen.
KassenSichV-konform mit GastroSystem
GastroSystem erfüllt alle Anforderungen der Kassensicherungsverordnung:
Integrierte Cloud-TSE
BSI-zertifizierte Cloud-TSE — automatisch bei jeder Buchung aktiv, ohne zusätzliche Hardware.
Automatische Belegausgabe
Belege werden automatisch erstellt — digital per App oder als Papierbeleg über den Bondrucker.
DSFinV-K auf Knopfdruck
Exportiere alle Kassendaten im vorgeschriebenen DSFinV-K-Format — jederzeit bereit für die Betriebsprüfung.
Vollständige Protokollierung
Jeder Vorgang wird lückenlos protokolliert — Stornos, Korrekturen, Systemereignisse inklusive.
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Häufige Fragen zur KassenSichV
Gilt die KassenSichV auch für offene Ladenkassen?
Nein. Die KassenSichV gilt nur für elektronische Aufzeichnungssysteme. Offene Ladenkassen sind nicht betroffen, haben aber eigene Dokumentationspflichten.
Was ist der Unterschied zwischen KassenSichV und TSE-Pflicht?
Die KassenSichV ist die Verordnung, die die TSE-Pflicht konkretisiert. Die TSE ist das technische Sicherheitsmodul, das durch die KassenSichV vorgeschrieben wird.
Kann ich von der Belegausgabepflicht befreit werden?
In Ausnahmefällen kann das Finanzamt eine Befreiung erteilen — etwa bei reinem Thekenverkauf mit geringen Beträgen. Ein Antrag beim Finanzamt ist erforderlich.
Was ist die DSFinV-K?
Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist ein standardisiertes Exportformat für Kassendaten, das bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden muss.
Ist GastroSystem KassenSichV-konform?
Ja. GastroSystem erfüllt alle Anforderungen: TSE, Belegausgabe, DSFinV-K-Export und lückenlose Protokollierung.
KassenSichV ohne Kopfschmerzen
GastroSystem kümmert sich um die Compliance — du dich um deine Gäste. Kein Rechtsrat — bei Zweifeln Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.
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