Allergenkennzeichnung in der Gastronomie
Seit 2014 sind alle Gastronomen verpflichtet, Allergene in ihren Speisen zu kennzeichnen. So setzt du die Vorschriften korrekt um.
Was regelt die Allergenkennzeichnung?
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer — einschließlich Restaurants — zur Kennzeichnung von 14 Hauptallergenen in ihren Speisen. Die Informationspflicht gilt für alle Abgabeformen: Verzehr vor Ort, Abholung und Lieferung.
Quellen: EU-Verordnung 1169/2011, LMIV-Durchführungsverordnung
Die 14 Hauptallergene
Diese 14 Allergene müssen in der Gastronomie immer gekennzeichnet werden:
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Glutenhaltiges Getreide
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und verwandte Sorten.
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Krebstiere & Erzeugnisse
Garnelen, Krabben, Hummer und daraus hergestellte Produkte.
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Eier & Erzeugnisse
Alle Produkte, die Hühnereier oder Eier anderer Geflügelarten enthalten.
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Fisch & Erzeugnisse
Alle Fischarten und daraus hergestellte Produkte.
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Erdnüsse & Erzeugnisse
Erdnüsse und alle erdnusshaltigen Produkte.
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Soja & Erzeugnisse
Sojabohnen und sojahaltige Produkte.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Allergenkennzeichnungspflicht können schwerwiegende Folgen haben:
Bußgeld
Bei schweren Verstößen gegen die LMIV drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Gesundheitsschäden
Bei allergischen Reaktionen haftest du als Gastronom persönlich — bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Lebensmittelkontrolle
Wiederholte Verstöße können zur vorübergehenden Schließung des Betriebs führen.
Digitale Allergenkennzeichnung mit GastroSystem
GastroSystem macht die Allergenkennzeichnung einfach und rechtssicher:
Allergene pro Gericht hinterlegen
Hinterlege alle 14 Allergene direkt in der digitalen Speisekarte — pro Gericht und Zutat.
Automatische Anzeige
Kunden sehen die Allergeninformationen automatisch bei der Online-Bestellung.
Zusatzstoffe inklusive
Neben Allergenen kannst du auch Zusatzstoffe und Nährwertinformationen pflegen.
Immer aktuell
Änderungen an Rezepturen werden sofort in der App und auf der Bestellseite sichtbar.
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Häufige Fragen zur Allergenkennzeichnung
Muss ich Allergene auch bei Lieferungen kennzeichnen?
Ja. Die Pflicht gilt für alle Abgabeformen — Verzehr vor Ort, Abholung und Lieferung.
Reicht eine mündliche Auskunft?
Bei unverpackten Lebensmitteln (wie in der Gastronomie üblich) ist eine mündliche Auskunft erlaubt, wenn ein schriftliches Verzeichnis vorliegt.
Was sind die 14 Hauptallergene?
Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid, Lupinen, Weichtiere.
Wie hilft GastroSystem bei der Kennzeichnung?
Du hinterlegst Allergene pro Gericht in der digitalen Speisekarte. Kunden sehen sie automatisch bei der Bestellung.
Muss ich auch Kreuzkontaminationen kennzeichnen?
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber ein freiwilliger Hinweis auf mögliche Spuren wird empfohlen.
Allergenkennzeichnung leicht gemacht
Mit GastroSystem pflegst du Allergene und Zusatzstoffe digital — rechtssicher und kundenfreundlich.
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